Juni

Je nach Witterungs- und Trachtverlauf kann ab Anfang Juni der erste Honig geerntet werden. Es darf nur reifer Honig geerntet werden. Die Honigreife kann entweder durch eine Spritzprobe oder besser durch das Messen mittels eines Refraktometers ermittelt werden. Wird mit Absperrgitter gearbeitet, kann die Honigwabenentnahme durch den Einsatz einer Bienenflucht deutlich erleichtert werden. Eine Bienenflucht ist wie eine Einbahnstraße. Sie wird anstelle des Absperrgitters eingelegt, die Bienen wechseln nach unten in das Brutnest und finden danach den Weg nicht mehr in den Honigraum zurück. Bei der Einlage der Bienenflucht muss der Honig die nötige Reife haben. Idealerweise wird sie früh am Morgen, bevor neuer Nektar eingetragen wird, eingelegt. Einige Stunden später ist der Honigraum nahezu bienenleer und kann abgenommen werden. Wird ohne Absperrgitter gearbeitet, muss Wabe für Wabe abgekehrt werden.

Bevor die Wabe geschleudert werden kann, müssen die Wachsdeckel mit einer Entdeckelungsgabel oder einem Entdeckelungsmesser entfernt werden. Zum Schleudern gibt es zwei Grundtypen an Schleudern, die Tangentialschleuder und die Radialschleuder. Bei Tangentialschleudern muss jede Wabe mehrmals während des Schleuderns gewendet werden, um Wabenbruch zu vermeiden. Bei Selbstwendeschleudern geschieht dies automatisch.

Bei Radialschleudern stehen die Waben sternförmig mit dem Oberträger nach außen, so dass beide Wabenseiten gleichzeitig entleert werden können. Damit dies gut funktioniert sollte der Schleuderdurchmesser ca. das Vierfache der Wabenhöhe betragen, z.B. 80 cm bei Zanderwaben. Nach dem Schleudern läuft der Honig noch durch ein Sieb um noch verbliebene Wachsteilchen abzuseihen. Dann ist der Honig im Prinzip schon fertig. Blütenhonige kristallisieren aufgrund ihres hohen Traubenzuckergehaltes relativ schnell. Nachdem diese harte Kristallisation vom Kunden nicht mehr gewünscht wird, sollte der Honig noch während der Kristallisation gerührt werden. Hierfür gibt es verschiedene Geräte. Ist der Honig fertig, wird er in Honiggläser abgefüllt.

Die im Mai gebildeten Jungvölker werden gefüttert und je nach Entwicklung mit Mittelwänden erweitert.

An manchen Standorten gibt es nach der Frühtracht keine Tracht mehr, bzw. man möchte spezielle Trachten nutzen. Dann werden Völker an andere Standorte gebracht bzw. es wird gewandert. Werden Völker dabei über Landkreisgrenzen gebracht benötigt man hierzu ein Gesundheitszeugnis, das beim zuständigen Amtsveterinär erhältlich ist.

Text-Quelle: Anfängerfibel (Landesverband Bayerischer Imker e.V.)

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